Signet Pilgerkirche
Anfragen bitte an Frau Knöll-Herde
Unter dem Reiter "Produkt-Anhänge" finden Sie die Selbst-Checkliste.
Leitlinien für die Gestaltung einer Pilgerkirche
Folgende Leitlinien wurden im Netzwerk „Kirche in Freizeit, Erholung und Tourismus“ der EKD erarbeitet und beraten. Sie sollen helfen einen einheitlichen Standard für Pilgerkirchen innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zu garantieren.
1. Kriterien und Eigenschaften
Kriterien, die bei einer Pilgerkirche gegeben sein müssen:
- Die Kirche liegt in unmittelbarer Nähe zu einem ausgeschilderten Pilgerweg.
- Die Kirche ist in der Zeit von Ostern (1.4.) bis zum Reformationstag (Allerheiligen) tagsüber in der Zeit von 9.00 – 18.00 h* frei zugänglich und geöffnet.
- Die Kirche ist als Pilgerkirche gekennzeichnet (siehe unter 2. Signet).
- Das Außengelände ist gastfreundlich gestaltet.
- Der Kirchenraum ist als geistlicher Raum gestaltet und lädt zu Besinnung und Gebet ein durch seine äußere Ordnung, durch die Auslage von geistlichen Texten, durch einen Lichterbaum und/oder ein Anliegenbuch als speziellem Gebetsort. Ein Pilgerstempel ist vorhanden und zugänglich.
*Dieser Zeitraum wird gewährleistet durch die verlässliche Öffnung der Kirche (siehe Standards Kirche mit Signet) und der Möglichkeit, den Kirchenschlüssel im Radius von 300 m im genannten Zeitraum zu erhalten.
Angebote, die für Pilgernde wünschenswert sind:
Geistliche Angebote:
Es besteht die Möglichkeit einen Pilgersegen zu empfangen
- Es gibt das Angebot von Andachten, bzw. Hinweise auf Gottesdienstzeiten.
- Es besteht Gelegenheit zur Seelsorge.
- Es gibt Infomaterialien zur Gestaltung und Geschichte der Kirche
Gastfreundliches Außengelände:
- Orte für die Rast (Tische und Bänke)
- Zugang zu Trinkwasser und Toiletten
Weitere Auskünfte und Informationen:
- zu Übernachtungsmöglichkeiten (nächste Pilgerherberge)
- zu Einkaufs- und Versorgungsmöglichkeiten
Der Name für Kirchen mit solch einem Angebot ist „Pilgerkirche“.
2. Das Signet
Das Signet ist als einheitliche Kennzeichnung für Pilgerkirchen entwickelt worden: Schilder mit dem Signet sind von den Kirchengemeinden bei ihrer jeweiligen Landeskirche zu beziehen (Kontaktadressen der Landeskirchen). Voraussetzung für die Vergabe ist die verlässliche Einhaltung der oben genannten Leitlinien. Pilgerkirchen sind eine spezielle Form der „verlässlich geöffneten Kirchen“. Um diese Beziehung zu verdeutlichen und einen „Schilderwald“ an Kirchen zu vermeiden, ist das Signet an den Kirchen bewusst in die entsprechenden Schilder integriert worden. Dabei ist Raum für weitere Profilbildungen gelassen worden. Die Signets sind auf ihre Tauglichkeit hin für den öffentlichen Verkehrsraum geprüft worden. Bei den Beschilderungen an den Pilgerwegen sind die Vorgaben der jeweiligen Bundesländer und der zuständigen Ordnungsämter zu beachten.
Lieferzeit | innerhalb 1 Woche |
---|